eGovernment

Während OpenData die Freigabe von Daten beschreibt, beschreibt eGovernment Interaktion: elektronische Behördengänge ebenso wie digitale Beteiligung. Doch bevor dies weite Verbreitung finden kann, müssen noch viele juristische und Sicherheits-Grundlagen geklärt und Standard gesetzt werden.

Eine ganze Reihe an Behördengängen sind eigentlich überflüssig: warum sollte man in Persona zu einer Behörde gehen, wenn dies doch eigentlich auch online ginge? Dies und mehr deckt das Thema eGovernment ab.

Neben der elektronischen Verwaltung ist eGovernment ist aber noch mehr: auch elektronisch unterstütze Demokratie gehört dazu. Neben elektronisch durch geführten Wahlen bedeutet dies vor allem digitale Beteiligungsformen.

So schön das Fernziel auch sein mag, so schwierig ist aber der Weg dorthin: eGovernment ist in Deutschland zur Zeit nicht besonders verbreitet. Das hat einerseits juristische Gründe, andererseits aber auch technisch-administrative: es ist alles andere als trivial, deutsche Datengesetzgebung  zu beachten, viele Behörden-Prozesse sind noch nicht digital und so designet, dass Datenquellen von außen berücksichtigt werden können, und es fehlt an einheitlichen Standards.

All dies sollte angegangen werden. OpenData kann als guter Weg dahin betrachtet werden: auch dort werden Standards entwickelt, auch dort werden Prozesse digitalisiert. Da es sich bei OpenData um nicht personenbezogene Daten handelt, ist die Komplexität jedoch geringer, so dass Daten vor Interaktion kommen sollten.

Außerdem darf man sich ruhig fragen, welchen Grad an eGovernment wünschenswert ist. Das Ersetzen von Behördengängen ist auf jeden Fall sinnvoll, aber ob Wahlen wirklich digitalisiert werden sollten, das darf stark bezweifelt werden: schließlich sind derartige Wahlcomputer auch nur Computer und damit potentielle (und in diesem Fall sehr lohnenswerte) Ziele von Angriffen.