Tanzfreies NRW – Argumentesammlung

Man darf nicht tanzen? Aber es ist Freitag Abend?

Manch einem mag dies komisch vorkommen. Aber es ist ein besonderer Freitag. Es ist Karfreitag. Und dort herrscht Tanzverbot. Bzw. nicht nur das: Auch Theater und eine ganze Reihe weiterer Vergnügungen sind verboten. Bayern geht noch einen Schritt weiter und verbietet jeden Schankbetrieb. Dieses Verbot wird durch das Grundgesetz abgedeckt: die Feiertage sind „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV) und damit unter einem besonderen Schutz. So weit, so üblich.

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit wird dies von der einen oder anderen Person angesprochen. Meist wird es sehr schnell abgebügelt. Doch so langsam kommt Bewegung in die Sache. So hat das Grüne NRW-Landesvorstandsmitglied Sven Lehmann am 14.04. in der Rheinischen Post diese Regel in Frage gestelltn (Aber nur diese Regel! Nicht den Feiertag selbst! Dies wurde oft missverstanden.). Sofort folgte das Dementi aus der grünen Fraktion von Sigrid Beer. Die CDU meinte dazu in zusammengefasst, dass die Grünen wohl einen Schaden hätten, das auch nur vorzuschlagen. Ein wenig Häme aus den Blogs kam dazu. Und eine in der Hinsicht amüsante Reaktion der evangelischen Kirche, dass sie eine so strenge Auslegung garnicht gefordert hätten. Und eine angeregte Diskussion auf Facebook, die faszinierende Ideen enthielt.

Da ich diese Frage für sehr interessant halte und sie nicht einfach an die AG Christen überweisen möchte dieser Blogeintrag – ich möchte versuchen, die Argumente beider Seiten sachlich(!!!) zusammenzufassen und die vielen interessanten Ideen aus der Facebook-Diskussion strukturiert zusammenfassen.

Aspekt: Freiheit

  • Den Westen zeichnet vor allem seine Freiheit aus. Dies beinhaltet auch, dass Menschen selbst entscheiden können, was sie tun gedenken – und was nicht – es sei denn, man unterstellt ihnen, grundsätzlich zu dumm für Eigenverantwortung zu sein. So sollte man erwarten können, dass jede und jeder seine eigenen Formen finden wird, diesen Feiertag zu nutzen. Es sollte in einer freiheitlichen Weltordnung keine Verbote und Gebote dieser Art geben, nur Aufrufe z.B. zur Entschleunigung oder zum Gedenken an religiöse Jahrestage, die der einzelne Mensch mit seiner Vernunft, seinen Werten und seiner Freiheit evaluiert und ggf. umsetzt.
  • Gegenargumente:
    • Tradition: Hier fällt es mir schwer, die Begründung zu formulieren, ohne dass sie für mich lächerlich klingt. Mag jemand helfen?

Aspekt: Trennung von Staat und Religion

  • Staat und Religion sind laut Grundgesetz voneinander getrennt. Ein Tanzverbot dagegen ist ein staatlich verordnetes Verbot aus religiösen Gründen. Ein Widerspruch.
  • Gegenargumente:
    • Tradition: Der Staat basiert(e) auf christliche Werte, da unsere Gesellschaft dies tut

Aspekt: Andere Religionen

  • Andere Religionen haben nicht zwangsläufig diesen Feiertag. Ein türkischer Diskobetreiber dürfte mit etwas Verwunderung auf eine derartige Pflicht schauen, schliesslich hat er mit alledem nichts zu tun. Eine offene und sakuläre Gesellschaft sollte Menschen anderer Religionen keine christlichen Feiertage aufdrücken.
  • Gegenargumente:
    • Tradition: Wir haben eine christlich geprägte Gesellschaft, dies gehört zu Deutschland.
    • Entschleunigung: Auch Atheisten und Angehörigen anderer Religionen tut ein Tag ohne „Vergnügungszwang“ gut

Aspekt: (Christliche) Tradition

  • Deutschland hat eine jahrhunderte alte christliche Tradition, welche trotz der kirchenferne vieler Menschen noch an vielen Stellen wiederzufinden ist. Sie ist so Basis für unsere Gesellschaft und bietet Halt für viele Menschen. Die hohen christlichen Feiertage sind elementarer Bestandteil des Christentums und damit Teil unserer gesellschaftlichen Tradition.
  • Gegenargumente:
    • Freiheit: Diese Tradition widerspricht unserer freiheitlichen Grundordnung
    • Christentum kaum praktiziert: Die Tradition hat mittlerweile kaum noch echte Wurzeln in der Gesellschaft

Aspekt: Christliche Bedeutung

  • Der Karfreitag ist für Christen ein Tag der Trauer. Dies passt nicht zu Freude und Tanzen. Viele Events sind schwer abschirmbar, so dass sich Christen in der Ausübung religiöser Handlungen gestört fühlen können.
  • Gegenaspekte
    • Christentum kaum praktiziert: Dies tangiert nur einen kleinen Teil der Gesellschaft. Für den Rest ist das Gebot religiös nicht begründbar.
    • Freiheit: Es sollte jedem selbst überlassen werden, ob und wie er trauert.

Aspekt: Christentum kaum praktiziert

  • Die Anzahl der Menschen, welche christlichen Glauben wirklich praktizieren, ist sehr gering. Deswegen ein Verbot dieser Art aufrechtzuerhalten ist merkwürdig.
  • Gegenargument:
    • Tradition: Auch wenn der Glaube nicht praktiziert wird, so sind viele Werte doch noch in unserer Gesellschaft vorhanden.

Aspekt: Unvollständigkeit / Inkonsequenz I

  • Während Tanz, Theater und Kabarett verboten sind, darf das Fernsehen senden, was es möchte – z.B. „Bauer sucht Frau“ auf RTL. Dies ist in keinster Weise mit dem Trauergebot vereinbar.
  • Gegenargumente:
    • Kein Grund, alles aufzugeben, besser: Vergnügungsverbot komplett durchsetzen
    • Ein TV hat nicht den Störfaktor einer „realen“ Veranstaltung
      • Die reine Frage Nach dem Störfaktor widerspricht dem Hintergrund des Vergnügungsverbotes
      • Theater, Disco in geschlossenen Räumen und ähnliches hat ebenfalls keinen Störfaktor

Aspekt: Unvollständigkeit / Inkonsequenz II

  • Wenn die Gesellschaft so sakulär wäre, müsste man die gesamten Feiertage abschaffen, nicht nur ein Vergnügungsverbot bestehen
  • Gegenargumente:
    • Anderes Thema – vollständige Aufhebung ist eine andere Debatte.
    • Kein Grund, alles beim alten zu belassen.
    • Feiertage sind grundsätzlich erstmal unreligiös, man kann dort tatsächlich machen, was man möchte.

Aspekt: Unvollständigkeit / Inkonsequenz III (UPDATE)

  • Der Vergnügungsbegriff ist sehr schwammig, weswegen z.B. Restaurants, Kioske, Tankstellen, … etc offen bleiben. Auch diverse Parties steigen in NRW – trotz des Verbotes. Man kann Vergnügen nicht verbieten, und wenn jemand ein bisschen gewitzt ist, macht er trotzdem seine Party.
  • Gegenargumente:
    • Eine schwer zu definierende Trennlinie ist kein Grund, etwas nicht anzugehen

Aspekt: Entschleunigung

  • Ein Tag, an dem es verboten ist, Vergnügungen zu haben, fördert automatisch die Entschleunigung. Diese Ruhe kann belebend wirken.
  • Gegenargumente:
    • Freiheit: Halten wir die Menschen für zu blöd, dies selbst zu entscheiden, ob und wie sie einen freien Tag nutzen

Aspekt: Arbeitnehmerschutz (UPDATE)

  • Wenn das Vergnügungsverbot aufgehoben wird, müssen Menschen meist mit schlechter bezahlten Jobs eher arbeiten – die Servicekräfte einer Disco z.B..
  • Gegenargumente:
    • Themenverschmischung: Ein christlicher Feiertag sollte nicht Ausgleich für eine verfehlte Sozialpolitik sein.
    • Inkonsequenz III: Zahlreiche Arbeitnehmer müssen trotzdem arbeiten – Restaurants, Kneipen etc. sind weiterhin offen. Das Vergnügungsverbot ist somit nur ein Tropfen auf den heissen Stein, der einen Arbeitnehmerschutz nicht ersetzen kann.

Aspekt: Bürgerliche Wählerschichten

  • Grüne haben mittlerweile Erfolg bei den bürgerlichen Wählerschichten. Dies darf durch unüberlegte Forderungen nicht zerstört werden.
  • Gegenargumente:
    • Grüne Politik wird vor allem durch Glaubwürdigkeit und Sachpolitik ausgezeichnet. Bündnis 90 / Die Grünen haben schon oft unbequeme, aber wichtige und richtige Forderungen gestellt. Wenn dieses Anliegen für uns wichtig und richtig ist, müssen wir dies auch fordern.

Lösungskonzepte:

Als ich diesen Artikel zu schreiben begann, dachte ich, dass in der Facebook-Diskussion viele Lösungsvorschläge enthalten sein würden. Es gab jedoch nur einige sehr interessante Vorschläge zu einer besseren Feiertagsregelung, nicht aber zu dem Vergnügungsverbot.

Also – ich bitte Euch um Ergänzungen für den Argumente-Part und natürlich um Lösungsvorschläge. Denn ich fände es schade, wenn dieses Thema immer nur als Vor-Oster-Thema in der Presse seine Runde macht, dort die bekannten Religionskriege ausgetragen werden – und dann vergessen wird. Lasst und dazu lieber inhaltlich Dinge zusammentragen und dann eine vernünftige argumentbasierte Lösung für alle erschaffen!

Thema Feiertag (-aufhebung) (UPDATE)

Es geht in der gesamten Debatte nicht um das Aufheben des Feiertages. Dies ist noch einmal eine komplett andere Diskussion. Ich empfinde es als unseriös, wenn Menschen damit hausieren gehen. Wenn wir so ein Thema diskutieren, dann doch bitte sachlich.

Debattenkultur – wenn man Emotionen argumentativ erklären muss (UPDATE)

Das Thema wurde in den letzten Tagen in zahlreichen Diskussionen bearbeitet. Und es stellt sich zunehmend heraus, dass diese Diskussion ein klassisches Beispiel für eine Debatte ist, die auf beiden Seiten von Vielen nicht besonders ehrlich geführt wird. Und zwar nicht, weil die Diskutanten lügen wollen – sondern weil sie eigentlich eine Emotion ausdrücken wollen, dies jedoch in einer Debatte wenig überzeugend wirkt. Und so werden immer wieder Argumente formuliert, die bei genauerer Betrachtung arg merkwürdig wirken.

Auf der einen Seite die Gegner des Vergnügungsverbotes. Diese gehen zum Teil mit einem Fanatismus gegen alles Christliche vor, dass sie teilweise religiöser wirken als die Befürworter des Tanzverbotes – ein doch etwas skuriler Zustand. Zumal dort Fronten aufgemacht werden, die so nicht existieren. Bzw. anders existieren, das lässt sich aber anhand der Befürworter besser erklären.

Auf der anderen Seite die Befürworter. Dort hat man oftmals das Gefühl, dass es sich garnicht so sehr um das Christentum geht – sondern um das schöne warme Gefühl der Konvention. Oder, um einen bei den Grünen verbrannten Begriff zu verwenden: Der jüdisch-christlichen Leitkultur. fxneumann hat dies ausführlich in einem Artikel dargestellt.

Zusammen damit, dass die Kirchen garnicht so sehr für ein striktes Verbot sind und dass sich auch diverse Christen gegen das Tanzverbot aussprechen muss man am Ende also die Frage stellen: „Geht es bei der Debatte wirklich um den Karfreitag? Oder nicht doch eher um einen Kampf um alter gesellschaftliche Wertekonstrukte und der Beibehaltung / Abschaffung selbiger? Um die Frage, ob man Tradition hinterfragen darf?

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2 Antworten zu “Tanzfreies NRW – Argumentesammlung”

  1. Zu Punkt: Arbeitnehmer_innenschutz und Freiheit.

    Richtig ist, dass wir zwar im „Westen“ (was immer das auch ist) eine sogenannte Freiheit haben. Das bezieht sich aber auf eine rechtliche Freiheit. Also eine Freiheit die uns von der Verfassung gegeben wird. Allerdings beinhaltet dies Freiheit keine ÖKONOMISCHE Freiheit. D.h. für eine/einen der die ÖKONOMISCHE Freiheit und die RECHTLICHE Freiheit hat sich an einem Feiertag vergnügen zu können ist die Forderung die momentan aufgestellt wird bestimmt ganz reizvoll.

    Allerdings für Arbeitnehmer_innen die eben in ÖKONOMISCHER Abhängigkeit leben und auf einen wohlwollenden Arbeitgeber angewiesen sind (siehe Kündigungszeiten, prekäre Arbeitsverhältnisse etc.) ist die „westliche“ vermeintliche Freiheit eine Lachnummer! .

    Überspitzt gesagt, damit die (universitäts-)gebildeten Schichten (der Grünen?) feien können, dürfen andere bildungsfernere Schichten (in der Gastro, etc) arbeiten.

    Also bevor wir (GRÜNE) uns um das Thema „Feiertage und Feiern“ kümmern, müssen wir die ÖKONOMISCHEN Verhältnisse in Deutschland vom Kopf auf die Beine stellen!

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